“Limited Lifetime Warranty”

– Gültig ab dem 01.01.2019 –

Garantiebedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Monolith-Produkt entschieden haben. Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt und bieten Ihnen daher den Abschluss eines Garantievertrages mit uns zu den nachstehenden Bedingungen an.

  1. Inhalt der Garantie

Auf alle Monolith Modelle und Zubehörteile gewähren wir, die

MONOLITH Grill GmbH
Frida-Schröer-Straße 56
49076 Osnabrück

beginnend mit dem bescheinigten Verkaufsdatum eine begrenzte, lebenslange Garantie dafür, dass

  • alle Keramikbauteile des gekauften Monolith-Modells frei von Material-, Fertigungs- und Verarbeitungsfehlern sind.
  • am Monolith alle Metallbauteile für die Dauer von fünf Jahren, frei von Material-, Fertigungs- und Verarbeitungsfehlern sind.
  • Grilltools (Monolith Zubehörteile) und die abklappbaren Seitentische für die Dauer von einem Jahr frei von Material-, Fertigungs- und Verarbeitungsfehlern sind.
  • Buggy und Teakholztisch für die Dauer von 2 Jahren frei von Material-, Fertigungs- und Verarbeitungsfehlern sind.

Sollte Ihr Monolith Produkt während der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Service und regelmäßiger Wartung entsprechend den Angaben in unserer Bedienungsanleitung einen Material-, Verarbeitungs- oder Fertigungsfehler zeigen, werden wir das Produkt im Rahmen der dieser Bedingungen nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen. Ihre Rechte aus dieser Garantie beschränken sich auf den Anspruch auf Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf jegliche Form von Schadenersatz gewährt diese Garantie nicht.

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes

Räumlich ist die Garantie auf die Verwendung des Produktes innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland/Europäischen Union beschränkt. Sie gilt für Produkte, die innerhalb des vorgenannten Gebietes bei uns oder bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden.

  1. Persönlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes

Die Garantie gilt für den privaten Erstkäufer des Monolith Produktes. Erstkäufer ist, wer das Produkt als Neuware bei uns oder bei einem von uns autorisierten Händler gekauft hat. Eine Liste der von uns autorisierten Händler finden Sie unter https://www.monolith-grill.eu/service/haendlerverzeichnis/. Der Garantieanspruch ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Erstkäufer das Eigentum an dem Monolith Produkt aufgibt, verliert oder auf einen Dritten überträgt. Für eine gewerbliche Nutzung unserer Produkte gewähren wir keine Garantie.

  1. Kein Einschränkung Ihrer gesetzlichen Rechte

Bitte beachten Sie, dass Ihnen gesetzlich definierte Rechte aus dem Kaufvertrag über das Monolith Produkt zustehen (§§ 433 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte in keiner Weise beschränkt.

  1. Inanspruchnahme der Garantie

    a) Sollte es erforderlich werden, die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an den Fachhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
    b) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen müssen Sie die Originalrechnung oder den vom autorisierten Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Ferner müssen Sie einen schriftlichen Mängelbericht erstellen und uns das beanstandete Produkt zusammen mit diesem, ordnungsgemäß verpackt und kostenfrei, auf Ihre Gefahr zukommen lassen.
    c) Garantiereparaturen müssen von uns oder von durch uns autorisierte Fachhändlern oder Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Unternehmen ausgeführt wurden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen, sowie Schäden, die dadurch am Produkt entstehen, von dieser Garantie nicht gedeckt werden.
    d) Wenn wir das Produkt reparieren oder Ersatz leisten, gilt der Garantieanspruch für das reparierte bzw. für das ersetzte Produkt innerhalb der verbleibenden Zeit der ursprünglichen Garantiezeit. Eine Verlängerung der Garantiezeit ist ausgeschlossen.
    e) Wir behalten uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen, wenn nach Prüfung feststeht, dass ein Garantiefall nicht vorliegt.
  1. Beschränkungen der Garantie

    a) Von der Garantie nicht umfasst sind:
  • Die Benutzung des Monolith Produktes zu gewerblichen Zwecken
  • Verschleiß oder Schäden infolge normaler Abnutzung
  • Folgen unterlassener oder fehlerhafter Wartung
  • Folgen übermäßigen oder unsachgemäßen Gebrauches
  • Verschleißteile (insbesondere Dichtungen)
  • Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Reinigung (Verwendung scheuernder oder ätzender Reinigungsmittel/-werkzeuge)
  • durch Missbrauch oder zweckentfremdete Verwendung des Monolith Produktes entstandene Schäden
  • Folgen höherer Gewalt, Vandalismus, Unfall oder vergleichbarer Ereignisse
  • Folgen der Verwendung von Teilen oder Zubehör anderer Hersteller
  • Folgen fehlerhafter Installation
  • Fehler oder Mängel an Monolith Produkten, die nicht bei uns oder bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden
  • Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
  • alle nicht direkt am Monolith Produkt entstandenen Schäden und sonstigen Nachfolgedefekte
  • Sollte das Monolith Produkt in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich von uns entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Produkt vorgenommen werden, um es an die technischen und/oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material-, Verarbeitungs- oder Fertigungsfehler des Produktes zurückzuführen und werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.b) Diese Garantie erlischt, wenn
  • an dem Monolith Produkt durch Sie oder durch einen Dritten Änderungen vorgenommen worden sind.
  • das Monolith Produkt trotz Vorliegens eines Funktions- oder Gebrauchsmangels weiter betrieben wird.
  1. Anwendbares Recht

Für diese Garantie gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen oder des auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Füllung der Lücke soll in diesem Fall eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bei angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.